Ab dem 1. Januar 2025 sind viele Unternehmer dazu verpflichtet,
elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) zu versenden und
zu empfangen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Papier- oder PDF-Rechnungen stellen E-Rechnungen die Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dar. Dieser basiert gemäß EU-Norm EN 16931 auf einem speziellen XML-Format wie XRechnung oder ZUGFeRD und ermöglicht damit die automatisierte Verarbeitung durch den Rechnungsempfänger.
Unsere FIBUscan-Produkte und FLEXKONTORarchiv-Produkte sind darauf bestens vorbereitet.